Regeln für die Zertifizierung zum „Jugendfreundlichen Verein“

Verbindliche Regeln:

  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige
  2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet
  3. Unbedingte Einhaltung des sog. „Apfelsaftgesetztes“ : Das günstigste Alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein, als das günstigste Alkoholische Getränk – in gleicher Menge und wird auch beworben
  4. Trainer / innen und Anleiter /innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Bsp. Kasten Bier bei Spielgewinn)
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke Verantwortungsbewusst handeln
  7. Übungsleiter / innen, Trainer / innen, Vorstandmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen
    Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen, damit Sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können
  8. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden
  9. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister / die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen

 

Regeln bei einer grossen Veranstaltung:

  1. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutz-Bestimmungen und treffen die notwenigen Vorkehrungen zur Umsetzung
  2. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis zum Jugendschutz angebracht
  3. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01.08.2007 gilt in
    Sport – und Mehrzweckhallen ein grundsätzliches Rauchverbot
  4. Auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird durch besonderes Material (Poster, „rote Karten“) hingewiesen

Regeln fuer den taeglichen Umgang:

  1. Trainer / innen und Anleiter / innen rauchen grundsätzlich nicht in der Gegenwart der Jugendlichen und Kinder
  2. Bei den Trainingsstunden der Jugendlichen unter 18 Jahren und der Garde gibt es grundsätzlich keinen Alkohol
  3. Bei unseren Veranstaltungen erhalten alle Jugendliche, die einen Auftritt auf der Bühne haben kostenlos alkoholfreie Getränke